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Dokument-ID: 1051543
Ordentliche Kapitalherabsetzung – Aufgebotsverfahren
- Die Geschäftsführer haben unverzüglich, nachdem sie von der Eintragung benachrichtigt worden sind, die beabsichtigte Herabsetzung des Stammkapitals in den Bekanntmachungsblättern zu veröffentlichen.
- Dabei ist bekanntzugeben, dass die Gesellschaft allen Gläubigern, deren Forderungen am Tage der letzten Veröffentlichung dieser Mitteilung bestehen, auf Verlangen Befriedigung oder Sicherstellung zu leisten bereit sei, und dass Gläubiger, die sich nicht binnen drei Monaten von dem bezeichneten Tag an bei der Gesellschaft melden, als der beabsichtigten Herabsetzung des Stammkapitals zustimmend erachtet würden.
- Bekannten Gläubigern ist diese Mitteilung unmittelbar zu machen.
- Das Belegblatt über die Schaltung des Gläubigeraufrufs in der Wiener Zeitung ist spätestens gemeinsam mit der Firmenbuchanmeldung der Durchführung der Kapitalherabsetzung dem Firmenbuchgericht vorzulegen.
- Die Bekanntmachung in der Wiener Zeitung löst die 3-monatige Sperrfrist aus, vor deren Ablauf die Durchführung der Kapitalherabsetzung nicht in das Firmenbuch eingetragen werden darf.