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Dokument-ID: 988957
Pflichten des Verantwortlichen – wer ist Verantwortlicher?
- Begriff: Der Verantwortliche, der sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein kann, entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
- Pflichten: Der Verantwortliche ist für den gesamten Datenverarbeitungsvorgang verantwortlich und muss den Nachweis erbringen können, dass er sämtliche seiner Pflichten erfüllt.
- Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen; Handhabung der Anträge und Anfragen bezüglich der Betroffenenrechte
- Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um rechtmäßige Datenverarbeitung sicherzustellen
- Führung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten
- Verantwortlichkeit für Datensicherheitsmaßnahmen, Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Auf Anfrage Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Meldung an die Aufsichtsbehörde (innerhalb von 72 Stunden) bei Datenschutzverletzung
- Durchführung von Risikoanalysen der Datenanwendungen
- Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (wenn Kerntätigkeit des Unternehmens umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich macht oder in der Verarbeitung von sensiblen Daten oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten besteht)
- Rechenschaftspflicht: Sicherstellung und Nachweis, dass die Verarbeitung der DSGVO entsprechend erfolgt