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Dokument-ID: 1089206
Generalversammlungsbeschluss ordentliche Kapitalerhöhung
- Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung handelt es sich um eine Änderung des Gesellschaftsvertrages. Damit kommt die grundsätzlich für Gesellschaft Vertragsänderungen erforderliche Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen zum Tragen. Durch den Gesellschaftsvertrag kann dieses Erfordernis erhöht werden; ein geringeres Quorum ist nicht möglich.
- Zweckmäßiger Inhalt:
- Erhöhungsbetrag zuzüglich eines allfälligen Agios
- Regelung des Bezugsrechts
- Festsetzung der Frist für die Leistungserbringung
- Regelung der erforderlichen Abänderungen des Gesellschaftsvertrages (jedenfalls ist die Bestimmung über das Stammkapital betroffen und daher abzuändern).
- Form:
- Das Generalversammlungsprotokoll ist notariell zu beurkunden.