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Dokument-ID: 1104623
Geschäftsordnung für den Beirat
Geschäftsordnung
für den Beirat der Beispiel Vertriebsgesellschaft m.b.H.
Der Gesellschaftsvertrag der Beispiel Vertriebsgesellschaft m.b.H. sieht als weiteres Organ der Gesellschaft einen Beirat vor, der primär eine überwachende Funktion ausübt. Festgehalten wird, dass die Beispiel Vertriebsgesellschaft m.b.H. ex lege nicht aufsichtsratspflichtig ist.