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Neu Dokument-ID: 1269016

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Prokura – Erteilung

  • Zuständigkeit sämtlicher Geschäftsführer:
    • Bei der GmbH kann die Bestellung eines Prokuristen nur durch sämtliche Geschäftsführer erfolgen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt (OLG Wien NZ 2009, G 66).
    • Im Rahmen der Bestellung ist vorzusehen, ab wann der Prokurist die Gesellschaft vertritt und in welcher Form dies erfolgt (Einzelprokura, Gesamtprokura, gemischte Gesamtprokura).
    • Die Bestellung wirkt konstitutiv.
  • Ausschließungsgründe:
    • Zugehörigkeit zum vertretungsbefugten Organ (= Geschäftsführer) und Prokuristenstellung schließen einander aus; es kann nur die eine oder die andere Funktion ausgeübt werden. Ausscheiden aus der Geschäftsführung und nachfolgende Bestellung zum Prokuristen ist möglich.
    • Liegt nicht einmal beschränkte Geschäftsfähigkeit vor, kann die Prokuristenbestellung nicht erfolgen. Für die Vertretung vor Gericht benötigt der Prokurist volle Prozessfähigkeit.
    • Eine juristische Person kann nicht zum Prokuristen bestellt werden.
  • Zu erhebende Daten:
    • Vorname, Name, Geburtsdatum und Anschrift des Prokuristen
  • Firmenbuchanmeldung:
    • Prokuristen sind von den Geschäftsführern der GmbH in vertretungsbefugter Zahl zur Eintragung im Firmenbuch anzumelden (NZ 1917, 243). Die Firmenbucheingabe muss beglaubigt unterfertigt werden.
    • Als Beilage ist eine Musterzeichnung des Prokuristen vorzulegen, die ebenfalls beglaubigt zu unterzeichnen ist.

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