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Dokument-ID: 1032755
Vor- und Nachteile einer AG gegenüber einer GmbH
- Vorteile:
- Leichtere Übertragbarkeit – die Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH ist notariatsaktspflichtig
- Anonymität der Eigentümer – die Aktionäre scheinen im Firmenbuch nicht auf während die Gesellschafter einer GmbH im Firmenbuch namentlich angeführt werden
- Zugang zu den Kapitalmärkten – die Möglichkeit der einfachen Kapitalaufbringung über die Börse steht nur der Rechtsform der AG offen, weshalb sich die AG besonders für Großunternehmen eignet.
- Praktikable Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
- Geringerer Einfluss der Eigentümer
- Keine subsidiäre Haftung zur Aufbringung des Stammkapitals (Grundkapitals)
- Einfachere Änderung des Unternehmensgegenstandes – Einstimmigkeit nicht erforderlich
- Nachteile:
- Das Mindestgrundkapital beträgt EUR 70.000,– – im Gegensatz dazu beträgt das Mindeststammkapital der GmbH EUR 35.000,–
- Geringere Kontrollmöglichkeiten der Gesellschafter – der Vorstand der AG unterliegt im Gegensatz zum Geschäftsführer der GmbH keinen Weisungen des Eigentümers
- Geringere Einflussmöglichkeiten der Gesellschafter – aufgrund des fehlenden Weisungsrechts des Eigentümers
- Ein Aufsichtsrat muss zwingend eingerichtet werden – Arbeitnehmerbeteiligungen sind zu beachten
- Der Vorstand der AG wird vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen während bei der GmbH grundsätzlich die Gesellschafter für die Bestellung der Geschäftsführer zuständig sind
- Das Vorstandsmandat ist zeitlich befristet (auf fünf Jahre, wobei wiederholte Bestellungen zulässig sind). Die Bestellung eines Geschäftsführers kann (und wird in der Regel) unbefristet erfolgen.
- Eine Abberufung des Vorstandes kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Demgegenüber bedarf die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers keiner Begründung.
- Der Jahresabschluss und Lagebericht einer AG müssen stets durch einen Abschlussprüfer geprüft werden, im Falle einer kleinen GmbH ist dies nicht erforderlich.