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Neu Dokument-ID: 1120512

Ines Windisch - Vera Noss | Muster | Checkliste

Visum nach dem FPG 2005

  • § 15 Abs 1 FPG: für Fremde gilt zur rechtmäßigen Einreise nach und zur Ausreise aus Österreich Passpflicht
  • Daneben besteht für die rechtmäßige Einreise für jene Fremden auch Visumpflicht (Abs 2 leg cit).
  • Je nach geplanter Dauer des Aufenthalts wird zwischen verschiedenen Arten von Visa unterschieden.
  • Visum A: Flugtransitvisum
  • Visum C: Reisevisum
  • Visum D: Aufenthaltsvisum
  • Visum D berechtigt zu einem von 91 Tage bis zu sechs-monatigen Aufenthalt, in Ausnahmefällen auch für kürzere bzw längere Zeiträume bis zu 12 Monaten möglich.
  • Beispiele für Aufenthaltszwecke mit dem Visa D:
    • Visum für längerfristige Besuchsreise
    • Visum zur Abholung eines Aufenthaltstitels
    • Visum zur Arbeitssuche
  • Visum zur Aufnahme einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit
  • Für die bloß vorübergehende selbstständige Erwerbstätigkeit, bloß vorübergehende unselbstständige Tätigkeit, Tätigkeit als Saisonier und Tätigkeit als Praktikant, zu deren Ausübung eine Anzeigebestätigung nach § 3 Abs 5 AuslBG notwendig ist, ist das Visum zu Erwerbszwecken nach § 24 FPG vorgesehen.
  • Voraussetzung für die Erteilung ist zum einen das Erfüllen der allgemeinen Visaerteilungsvoraussetzungen, zusätzlich müssen ausländerbeschäftigungsrechtliche Unterlagen vorgelegt werden.
  • Ein Visumantrag ist dann zulässig, wenn
    • der Antrag bei der zuständigen Stelle eingebracht wurde,
    • der Antrag innerhalb von sechs Monaten und spätestens fünfzehn Tage vor Reisantritt eingereicht wurde,
    • das Visumantragsformular korrekt ausgefüllt wurde,
    • ein Reisepass vorliegt, der drei Monate nach Ablauf des Visums noch gültig ist und mindestens zwei freie Seiten aufweist,
    • ein Passfoto vorliegt, dass den Standards der International Civil Aviation Organization (ICAO) entspricht,
    • eine Einwilligung besteht, die Fingerabdrücke zu erfassen,
    • die Visumgebühr eingebracht wurde.
  • Liegen diese Voraussetzungen vor, prüft die Behörde den Antrag und muss die Visumerteilungsvoraussetzungen zur Erteilung positiv feststellen.
  • Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Reisegrundes
  • Finanzierung der Lebenserhaltungs- und Reisekosten
  • Bereitschaft des Antragstellers, nach Ablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen
  • Vorlage einer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 30.000,–

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