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Dokument-ID: 1161453
WiEReG
Rechtsgrundlagen
- Im Langtext lautet der Name dieses Gesetzes „Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften“, wurde in BGBl I, 136/2017 veröffentlicht und ist in seinen wesentlichen Bestimmungen am 15.01.2018 in Kraft getreten.
- EU-rechtliche Grundlagen für das WiEReG sind:
- Art 30 und 31 der RL (EU) 2015/849 (zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung …), und
- Art 1 der RL (EU) 2016/2258 zur Änderung der RL 2011/16/EU bezüglich des Zugangs von Steuerbehörden zu Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche (…) im Hinblick auf den Zugang der Abgabenbehörden zu den Mechanismen, Verfahren, Dokumenten und Informationen gem Art 30 und 31 der RL (EU) 2015/849