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Dokument-ID: 1199015
12.2.1 Allgemeines
Die Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung) der Europäischen Kommission ist seit 11. Dezember 2024 in Kraft und gilt vollumfänglich ab 11. Dezember 2027. Einzelne Pflichten, wie der Konformitätsbewertung durch benannte Stellen oder Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Cybersicherheitsvorfälle gelten bereits ab Juni bzw September 2026.