© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1172390

Helmut Siller - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5.2 Passive Bestechlichkeit (§ 304 StGB)

Jeder Amtsträger und jeder Kandidat für ein Amt ist strafbar, der für eine pflichtwidrige oder pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil fordert (mit Ausnahmen beim pflichtgemäßen Amtsgeschäft), annimmt oder sich versprechen lässt. Der Vorteil kann auch einem „Dritten“ zugutekommen, sodass auch Leistungen für Angehörige, politische Parteien oÄ zum Tatbild passen. Auch ohne Verbindung zu einem konkreten Amtsgeschäft ist die Vorteilsannahme verboten, wenn der Amtsträger mit Vorsatz handelt, dh er müsste es ernsthaft für möglich halten und sich damit abfinden, dass er sich in Hinkunft dieser Person als Partei gegenüber wohlwollend verhalten oder wohlwollend in Richtung ihrer Interessen entscheiden wird (sich also „anfüttern lässt“). • [Fußnote: Vgl Aicher-Hadler, G. (2013), S 29; vgl WKO (2018), URL.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Compliance in unserem Shop! Zum Shop