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Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

16.2 Verordnung (EU) 2020/852 – „Taxonomie-Verordnung“

Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen nach der Taxonomie-Verordnung auch im Nachhaltigkeitsbericht offenlegen, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit als ökologisch nachhaltig einzustufenden Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die betroffenen Unternehmen müssen entsprechend der EU-Taxonomie über die Umweltziele der EU berichten. Im Fokus der Berichterstattung stehen hierzu drei Kennzahlen:

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