14.3 Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG)
Allgemein
Das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) ist am 01.01.2022 in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der EU-Richtlinien (EU) 2019/770 („Digitale-Inhalte-Richtlinie“) und (EU) 2019/771 („Warenkauf-Richtlinie“) und regelt spezifisch die Gewährleistung bei Verbraucherverträgen über den Kauf von Waren sowie die Bereitstellung digitaler Leistungen. Das VGG ergänzt und novelliert die bestehenden Regelungen des ABGB und des KSchG und schafft ein eigenständiges Gewährleistungsregime für seinen Anwendungsbereich. Dieses Gesetz ist auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern anzuwenden, die ab dem 01.01.2022 geschlossen wurden, und sieht bestimmte Ausnahmen vor, etwa für Gesundheits- oder Finanzdienstleistungen.