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Dokument-ID: 1132450
3.1.1 Kausaler Eintritt eines Schadens, Umfang des Schadenersatzes
Voraussetzung für eine Haftung sind der Eintritt eines Schadens, das Vorliegen eines kausalen Verhaltens, die Rechtswidrigkeit des Verhaltens und ein schuldhaftes Verhalten.