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Dokument-ID: 1006065
1.6.3 Finanzplanung und Rechnungswesen
Wesentlicher Teil der Verwalteraufgaben ist die Finanzplanung und das Rechnungswesen der jeweiligen Liegenschaft.
Diese Verpflichtung umfasst
- die Übermittlung einer Vorausschau für in absehbarer Zeit notwendige und über die laufende Instandhaltung hinausgehende Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten (§ 20 Abs 2 WEG 2002) und
- die Legung einer ordentlichen und richtigen Abrechnung (§ 20 Abs 3 WEG 2002).