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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Whistleblowing

Whistleblowing/Hinweisgebung: Eine rechtliche und compliancebezogene Kurzdarstellung

Die „Whistleblowing-Richtlinie“ der Europäischen Union soll den Schutz von Personen stärken, die Verstöße gegen das EU-Recht melden (Whistleblower). Sie zielt darauf ab, einheitliche Standards für den Schutz von Whistleblowern in verschiedenen Sektoren und Ländern der EU zu etablieren. Als Whistleblower definiert werden Personen, die in gutem Glauben Handlungen oder Unterlassungen melden, von denen sie vernünftigerweise glauben, dass sie Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften oder finanzielle Interessen der EU verletzen. In Österreich wurde die Richtlinie im „Hinweisgeberschutzgesetz“ (BGBl I Nr 6/2023) in nationales Recht transformiert.

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