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Dokument-ID: 1132649
15.1.6 Haftung im Vergaberecht
Für die Vergabe von Leistungen durch öffentliche Auftraggeber existieren besondere Vorschriften, deren Verletzung einen Schadenersatzanspruch auslösen können. Diese Vorgaben sind im Einzelnen sehr ausführlich und detailliert. Fehler können aber beträchtliche (finanzielle) Konsequenzen nach sich ziehen.