13.3 Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG)
Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) stellt eine zentrale Säule zur Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung in der Privatwirtschaft dar. Es verbietet Diskriminierungen in der Arbeitswelt aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung. Darüber hinaus erstreckt sich der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit etwa auch auf den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, Bildungsbereich etc.