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Dokument-ID: 1172400
4.1.4 Arbeitsrecht
In diesem Zusammenhang erwähnenswert sind der Kollektivvertrag für Arbeiter im Baugewerbe und in der Bauindustrie samt der Lohnordnung und der Kollektivvertrag für Angestellte im Baugewerbe und in der Bauindustrie samt Gehaltstabelle sowie der Kollektivvertrag über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern, jeweils in der geltenden Fassung.