14.2 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ist ein weiteres Element des österreichischen Verbraucherschutzrechts, das am 13.06.2014 in Kraft getreten ist. Das FAGG ergänzt und präzisiert dabei die allgemeinen Bestimmungen des KSchG und des ABGB. Zentrale Regelungen des FAGG betreffen umfangreiche vorvertragliche Informations- und Aufklärungspflichten des Unternehmers, detaillierte Regelungen zum Rücktrittsrecht des Verbrauchers sowie Konsequenzen bei Verstößen. Das Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge zwischen Unternehmern (B2B) und enthält spezifische Ausnahmen vom Anwendungsbereich, etwa für bestimmte Finanzdienstleistungen oder Pauschalreisen. Mit seinen Regelungen zielt das FAGG darauf ab, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und Verbrauchern informierte Entscheidungen zu ermöglichen.