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Dokument-ID: 824530
2.3 Notfall- und Krisenmanagement
Bei Auftreten eines vermuteten Behandlungsfehlers muss der Risikoeigner vor Ort Sofortmaßnahmen einleiten. Anhand einer strukturierten Vorgehensweise sollten folgende Punkte abgeklärt und der obersten Leitung mitgeteilt werden: