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Dokument-ID: 1175907
12.1.4 Unternehmensgröße
Allgemeines
Die Einstufung eines Unternehmens als großes, mittleres oder kleines Unternehmen im Sinne des NISG 2024 erfolgt unter Anwendung der Art 1 bis 6 des Anhangs der Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, 2003/361/EG, ABl Nr L 124 vom 20.5.2003, mit Ausnahme des Art 3 Abs 4 des Anhangs dieser Empfehlung (§ 25 Abs 1 NISG 2024).