2 Das Compliance-Management-System
Unter einem Compliance-Management-System versteht man die – auf der Grundlage der von den gesetzlichen Vertretern festgelegten Ziele – eingeführten Regelungen eines Unternehmens, die auf ein regelkonformes Verhalten der gesetzlichen Vertreter und der Mitarbeiter des Unternehmens sowie gegebenenfalls von Dritten abzielen, dh auf die Einhaltung bestimmter Regeln und damit auf die Verhinderung von wesentlichen Verstößen (vgl IDW PS 980, Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.: Prüfung von Compliance-Management-Systemen).