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Dokument-ID: 1172294
2.1.4 Fazit
Sollten Unternehmen nicht schon explizit aufgrund eines Gesetzes oder einer Norm verpflichtet sein, eine Compliance-Organisation einzurichten, wird es jedenfalls im eigenen Interesse der Geschäftsleitung sein, dies zu tun, um einerseits den Geschäftserfolg zu sichern und andererseits Haftungsrisiken für sich selbst und für das Unternehmen zu minimieren und finanziellen Schaden abzuwenden.