© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1006044

Christian Otto Meier - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Haftungsminimierung innerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit

§ 1299 ABGB

Der Verwalter gilt als Sachverständiger iSd § 1299 ABGB (zB MietSlg 32.230). § 1299 ABGB normiert einen objektiven Haftungsmaßstab für Personen, die „sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich“ bekennen oder wer „ohne Not freiwillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen Fleiß erfordert“. Dies gilt jedoch nicht für komplexe Rechtsfragen oder bautechnische Fragen (vgl OGH 6 Ob 3/14f; 8 Ob 112/18f).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Compliance in unserem Shop! Zum Shop