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Dokument-ID: 1190611
13.1 Verfassungsrechtliche Vorschriften
Die Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von bestimmten persönlichen Merkmalen ist ein fundamentales Prinzip der Rechtsordnung. Art 7 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) stellt sicher, dass alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.