Neu
Dokument-ID: 1190614
13.4 Unterscheidung zwischen B-GlBG und GlBG
Während das B-GlBG die Gleichbehandlung im Rahmen von Dienst- und Ausbildungsverhältnissen zum Bund sicherstellt, regelt das GlBG die Gleichbehandlung im Rahmen von privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen sowie Rechtsverhältnisse in sonstigen Bereichen (zB Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, Bildung etc).