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Dokument-ID: 1172304
2.6.4 Erfüllung der Compliance-Pflichten
Verantwortliche für Pflichten haben diese in der Folge dahingehend zu bewerten,
- ob die Pflicht erfüllt ist,
- ob die Pflicht durch eine einmalige Aufgabeerledigung erfüllt werden muss,
- ob die Pflicht durch regelmäßig wiederkehrende Aufgaben wiederholt erfüllt werden muss,
- ob die Pflicht oder eine daraus abgeleitete Aufgabe einem Durchführungsverantwortlichen zur Kenntnis gebracht werden soll.