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Gerald Sendlhofer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.1 Rechtliche und normative Grundlagen im Gesundheitswesen

Rechtliche Grundlagen

Risikomanagement ist schon seit Jahrzehnten ein wichtiges Instrument und hat seinen Ursprung in der Luftfahrt-, Versicherungs- oder Nuklearindustrie. Im Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) ist das Thema Klinisches Risikomanagement zwar nicht erwähnt, es wird jedoch „Patientinnen- und Patientensicherheit“ angeführt und das GQG hält fest, dass Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse, die zum Schaden der Patientin oder des Patienten führen können, zu ergreifen sind. In der Vereinbarung 15a B-VG Zielsteuerung Gesundheit, Artikel 7 (1) ist weiter beschrieben, dass Maßnahmen zur Patientensicherheit, Qualitätsentwicklung und Qualitätsförderung zu erfolgen haben. In der „Patientensicherheit – Österreichweite Strategie 2013–2016“ wurden konkret fünf Interventionsfelder, nämlich Maßnahmen für

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