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Dokument-ID: 1269555
14.4.3 Allgemeines Sicherheitsgebot und Sicherheitsaspekte
Die Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen.
Bei der Beurteilung, ob ein Produkt als sicher einzustufen ist, werden insbesondere die folgenden Faktoren herangezogen: