14.4 Product Compliance
Allgemein
Die EU Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (General Product Safety Regulation, GPSR), die seit dem 13. Dezember 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, bildet den neuen europäischen Rechtsrahmen für die Sicherheit von Verbraucherprodukten. Im Mittelpunkt der Verordnung steht das Ziel, ein hohes Maß an Produktsicherheit im europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten. Alle Verbraucher – einschließlich besonders schutzbedürftiger Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen – haben ein Recht auf sichere Produkte. Zudem sollen den Verbrauchern ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um dieses Recht wirksam durchsetzen zu können. Dies umfasst nicht nur die Verpflichtung der Wirtschaftsakteure, ausschließlich sichere Produkte in Verkehr zu bringen, sondern auch die Pflicht, unverzüglich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, sobald ein Produkt als gefährlich eingestuft wird.