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Dokument-ID: 1269558
14.4.6 Fernabsatz und Online-Marktplatz
Ein Fernabsatzvertrag ist gemäß Richtlinie (EU) 2011/83/EU jeder Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet wird bzw werden.