Neu
Dokument-ID: 1190625
15.1.3 Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist zuständig zur Entscheidung über Anträge wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, soweit es sich um Auftraggeber handelt, die gem Art 14b Abs 2 Z 1 B-VG in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen.