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Yvonne Ghali | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.4.8 Haftung und Sanktionen

Die Haftung der Wirtschaftstakteure erfolgt nach nationalem Recht.

Die GSPR verpflichtet die Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen die in der GPSR festgelegten Pflichten vorzusehen. Obwohl die neue EU‑Produktsicherheitsverordnung (GPSR) seit 13. Dezember 2024 gilt, ist das österreichische Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) weiterhin in Kraft und wurde noch nicht entsprechend angepasst. Ein neues Produktsicherheitsgesetz mit begleitenden Bestimmungen zur GSPR ist laut Sozialministerium in Vorbereitung, aber noch nicht umgesetzt. Nach derzeitiger Rechtslage kann die Behörde bei Nichteinhaltung der GSPR, vor allem bei Versäumnissen im Rückruf, mangelnder Kooperation oder fehlender Gefahrenmeldung, hohe Geldstrafen erlassen. Darüber hinaus darf die Behörde Produkte vom Markt nehmen, den Verkauf untersagen, Rückrufe anordnen oder Internetangebote sperren lassen.

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