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Dokument-ID: 1184617
18.3.3 Best Practices für den digitalen Datenschutz
Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design)
Eine der wichtigsten Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung ist das Prinzip des „eingebauten Datenschutzes“, das verlangt, dass der Datenschutz von Beginn an in die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen integriert wird. Die Berücksichtigung des Datenschutzes soll nicht nur auf die Entwicklungs- und Implementierungsphase beschränkt sein, sondern den gesamten Lebenszyklus der Daten umfassen.