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Dokument-ID: 1172297
2.4 Geltungsbereich des Compliance-Management-Systems
Zur Festlegung konkreter Compliance-Ziele muss im ersten Schritt der Geltungsbereich des Compliance-Management-Systems festgelegt werden, indem die Anwendbarkeit in Bezug auf die juristische Person des Unternehmens, die umfassten Untereinheiten und Standorte des Unternehmens definiert werden und die geografischen und organisatorischen Grenzen des Systems bestimmt werden.