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Dokument-ID: 702852
5.1.7 Rücktrittsrecht
Gem § 12 Abs 1 VKrG kann der Verbraucher von einem Kreditvertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, vor allem auch unabhängig von einem Vertragsbruch der anderen Partei, zurücktreten.