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Dokument-ID: 1269559
14.4.7 Produktsicherheitsrückruf
Die GSPR verpflichtet alle Wirtschaftsakteure – insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und Fulfillment‑Dienstleister – klare, strukturierte und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, sobald sich herausstellt, dass von einem Produkt ein Risiko ausgeht.