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Dokument-ID: 1190634
17.3 Eindämmung des Klimawandels
Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Plan zur Minderung der Folgen des Klimawandels anzunehmen und umzusetzen, der gewährleisten soll, dass sie alles in ihrer Macht Stehende tun, um ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C, wie im Übereinkommen von Paris festgeschrieben in Einklang bringen.