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Dokument-ID: 1190622
15.1 Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018)
Anwendungsbereich
Das BVergG regelt
- die Verfahren zur Beschaffung von Leistungen (Vergabeverfahren) im öffentlichen Bereich,
- die Verfahren zur Beschaffung von Leistungen (Vergabeverfahren) im Sektorenbereich,
- den Rechtsschutz im Zusammenhang mit Vergabeverfahren im öffentlichen Bereich sowie im Sektorenbereich, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen sowie
- die Vorgangsweise im Zusammenhang mit der außerstaatlichen Kontrolle von Vergabeverfahren und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Auftraggebern und zuständigen Stellen sowie bestimmte zivilrechtliche Konsequenzen.