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Dokument-ID: 1006054
1.6 Verwaltung von Objekten im Bereich des WEG
Haftung des Verwalters im WEG 2002 allgemein
Die Haftung des Verwalters ist im WEG 2002 nicht direkt geregelt, diese ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Bevollmächtigungsvertrages (§ 1002 ff ABGB) und insbesondere aus § 1012 ABGB.