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Isabell Naronnig - Elisabeth Udl | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.1 Erkennen von Gewalt – Umgang mit Verdacht

Wie im vorigen Kapitel festgestellt, sind Menschen mit Behinderungen wesentlich häufiger von Gewalt betroffen als nichtbehinderte Menschen. Dem gegenüber steht die Tatsache, dass diese Gewaltbetroffenheit im Alltag oft nicht erkannt wird. Viele Gewaltfolgen (wie zB nach sexualisierter Gewalt oder oft auch nach psychischer Gewalt) sind nicht eindeutig erkennbar bzw zu einem einzelnen Gewalt-Vorfall zuordenbar. Ein Grund dafür ist, dass diese Gewaltformen dadurch gekennzeichnet sind, dass die Täter:innen ihre Gewalthandlungen verschleiern und die Betroffenen manipulieren. Gleichzeitig ist etwa sexualisierte Gewalt enorm schambesetzt, was es für Betroffene noch schwerer macht, sich Hilfe zu holen. Dazu kommen bei Menschen mit Behinderungen die bereits angesprochenen komplexen Abhängigkeitsverhältnisse, in denen viele von ihnen leben, sowie oft auch Traumafolgen aus vergangenen Gewalterfahrungen. Dazu kommt, dass gerade im Umfeld von Menschen mit Behinderungen Anzeichen für erlebte Gewalt immer wieder nicht richtig zugeordnet werden, sondern aus der „Behinderung“ erklärt werden („Sie benimmt sich eben so, weil sie diese Behinderung hat“). Während das zwar immer wieder auch stimmen kann, ist es doch gerade angesichts der hohen Gewaltbetroffenheit von Menschen mit Behinderungen besonders wichtig, auch die Möglichkeit von Gewalterleben oder Trauma als Ursache für unerklärliches Verhalten bzw Verhaltensänderungen in Betracht zu ziehen. Nur wenn diese Möglichkeit überhaupt in den Blick genommen wird, kann in der Folge passende Abklärung und Unterstützung der betroffenen Person gelingen. All das kann es für die betroffenen Personen besonders erschweren, aktuell erlebte Gewalt zu erkennen, zu benennen und Unterstützung zu suchen. Dies wiederum bedeutet, dass das Umfeld (sowohl privat als auch professionell) gefordert ist, besonders sensibel zu sein in Hinblick auf mögliche Anzeichen für Gewalt.

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