5.1 Strukturen und Wurzel der Gewalt gegen Migrant:innen und Minderheiten – Definition von „Migrationshintergrund“
Laut dem österreichischen Integrationsfonds hat 1 von 4 Personen in Österreich einen Migrationshintergrund. „Als Personen mit Migrationshintergrund werden hier Menschen bezeichnet, deren beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Diese Gruppe lässt sich in Angehörige der ersten Generation (Personen, die selbst im Ausland geboren wurden) und in Angehörige der zweiten Generation (Kinder von zugewanderten Personen, die aber selbst im Inland zur Welt gekommen sind) untergliedern.“ (Statistik Austria, 2023).