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Isabelle Dessulemoustier-Bovekercke-Ofner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Genitalverstümmelung

Begriff und Definition

Als Genitalverstümmelung wird die bewusste Verletzung oder teilweise bzw gänzliche Entfernung der Geschlechtsorgane ohne medizinische Indikation verstanden.

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