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Dokument-ID: 1263677
14.1 Machtmissbrauch
Der Begriff Machtmissbrauch bezeichnet das Zusammenwirken von mehreren, einzeln zu beleuchtenden Schritten, die nicht nur bei der Beurteilung einer individuellen Situation (Arbeit mit der betroffenen Person), sondern auch bei der strukturellen Aufarbeitung (Prävention, Nachsorge) einzeln zu beleuchten sind – und zwar: