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Dokument-ID: 1185885
3.1 Schutzmaßnahmen ergreifen
Schutzmaßnahmen für Opfer von Gewalt einzuleiten, erfordert ein sorgfältiges, empathisches und gut koordiniertes Vorgehen. Im Folgenden werden empfohlene Schritte vorgestellt, um sicherzustellen, dass das Opfer schnell und effektiv geschützt wird. • [Fußnote: ZQP (2024).]