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Dokument-ID: 1185884
3 Schutzmaßnahmen einleiten
Um Schutzmaßnahmen einleiten zu können, beschäftigen wir uns nun im ersten Schritt damit, auf welcher rechtlichen Grundlage Maßnahmen zum Schutz von Opfern von Gewalt ergriffen werden können und danach wird ein mögliches Vorgehen im Ernstfall skizziert und Hilfestellung bei Ablehnung der Schutzmaßnahmen gegeben.