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Neu Dokument-ID: 1185741

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

12 Strafrecht

Das Strafrecht enthält verschiedene Regelungen zum Thema „Gewaltschutz“. In Betracht kommen vor allem die Delikte

  • Nötigung (§ 105 ff StGB)
  • Körperverletzung (§ 88 ff StGB)
  • Raufhandel (§ 91 StGB)
  • Tätlicher Angriff auf mit bestimmten Aufgaben betraute Bedienstete einer den öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt oder Angehörige des Gesundheits- oder Rettungswesens oder Organe der Feuerwehr (§ 91a StGB)
  • Fortgesetzte Gewaltausübung (§ 107b StGB)

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