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Dokument-ID: 1185741
12 Strafrecht
Das Strafrecht enthält verschiedene Regelungen zum Thema „Gewaltschutz“. In Betracht kommen vor allem die Delikte
- Nötigung (§ 105 ff StGB)
- Körperverletzung (§ 88 ff StGB)
- Raufhandel (§ 91 StGB)
- Tätlicher Angriff auf mit bestimmten Aufgaben betraute Bedienstete einer den öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt oder Angehörige des Gesundheits- oder Rettungswesens oder Organe der Feuerwehr (§ 91a StGB)
- Fortgesetzte Gewaltausübung (§ 107b StGB)