2.4 Opferhilfe
Spezialisierte Opferunterstützung
Spezialisierte Unterstützungsdienste sollen Informationen und Unterstützung bzgl Fragen rund um die Straftat, Wohnraum und Zugang zu diesem, Aus- und Weiterbildung, Kinderbetreuung, finanzielle Unterstützungsformen, Zugang zu Rechtsberatung, medizinische Untersuchungen, psychosoziale Beratung, Traumabehandlung, Dokumentationsinformationen bzgl Cyberstraftaten sowie Rechtsbehelfe zur Entfernung von Online-Inhalten, Unterstützungen für Frauen, Krisenzentren für Vergewaltigungsopfer, Schutzunterkünfte, Anlaufstellen, Rehabilitation, sozioökonomische Integration usw liefern (Art 25).