3.1 Mediation
Mediation ist eine grundsätzlich freiwillige, strukturierte Tätigkeit zur außergerichtlichen Konfliktlösung, die in Österreich durch das, seit 2003 etablierte, Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) festgelegt ist. Die Rahmenbedingungen, unter denen eine Mediation stattfinden kann, sind in diesen rechtlichen, seit 2004 in Kraft getrenen, Grundlagen geregelt. Damit verhalfen sie Österreich zu einer weiteren Vorreiterrolle in Europa.
Mediation zählt zu einer der wichtigsten und nachhaltigsten Formen von Gewaltprävention. Diese kann sowohl in primärer als auch sekundärer Form vorkommen. Primär dann, wenn Mediation und die dahinterstehende Kommunikation als Lösungsansatz vor dem Eintreten von Gewalttaten stattfindet. Sekundär, wenn Mediation im Anschluss auf bereits Geschehenes, beispielsweise im Zuge einer Scheidung, angeordnet wird. Anhaltende Konflikte sind Nährboden, Ursache und Auslöser von Gewalt. Mediation hilft effektiv, diese zu beseitigen und zukünftige, potenzielle Gewaltvorfälle zu verhindern.
„Mediare“ heißt verbinden, lateinisch vermitteln. Eingetragene Mediator:innen nehmen in diesem ganz speziellen Verfahren eine neutrale Rolle gegenüber allen Parteien ein. Anders als beispielsweise bei Rechtsanwält:innen werden alle Beteiligten gleichermaßen vertreten und bei der Findung konsensualer, gemeinsamer Lösungen begleitet. Eine Mediator:in oder ein Mediator:innen-Team, auch CO-Mediation genannt, treffen keine eigenen, inhaltlichen Entscheidungen. Sie sind für das Verfahren, für die Struktur und die konstruktive Gesprächsführung zuständig. In vielen Fällen wissen die beteiligten Parteien am besten, zu welchen Lösungsansätzen sie bereit sind, und können diese im Rahmen eines geschützten Umfelds oftmals einfacher als vor Gericht kommunizieren. Dies führt zu längerfristiger Zufriedenheit. Gleichzeit kann auf die Bedürfnisse beider Parteien, in gleichem Maße und unter „fairen“ Umständen, eingegangen werden.