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Dokument-ID: 1185846
3 Nicht-einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern
Wovon reden wir?
Sexting
Sexting ist das Verschicken von Fotos, bei denen der Fokus auf Geschlechtsteilen, einem angedeuteten oder tatsächlichen Geschlechtsverkehr liegt. Wenn beide über 14 Jahre sind und es einvernehmlich ist, ist es rechtlich in Ordnung (nur zu beachten, wie groß ein etwaiger Altersunterschied ist).